Fünf Regeln für Investoren-Gespräche

Dr. Benedikt Wemmer, Kai Bodensiek   //   Juni 14, 2010   //   0 Kommentare

4. Stellen Sie das Produkt richtig dar
Wenn Kapital für einzelne Spiele gesucht wird, ohne dass damit eine Unternehmensbeteiligung an dem Entwicklungsstudio verbunden ist, sollte man auf folgende Punkte besonders achten:
 

  • Die Rechte an dem Spiel müssen zugunsten des Entwicklungsstudios gesichert sein. Ein Spiel, dessen Rechtesituation nicht geklärt ist, ist nicht finanzierbar.
  • Das Spiel muss ein substanzielles Gewinnpotenzial aufweisen, zum Beispiel durch das Genre oder technologische und inhaltliche Alleinstellungsmerkmale. Aber auch durch die Möglichkeit, über Merchandising und die Rechtlizenzierung für andere Produkte, etwa »Game to Film«.
  • Die Chancen des Spiels sollten anhand von Vergleichswerten ähnlicher Produkte aus dem gleichen Genre aus der Vergangenheit belegt werden.
  • Die Herstellung des Spiels muss gesichert sein, zum Beispiel durch Abschluss eines Completion Bonds.
  • Der Vertrieb des Spiels muss durch leistungsstarke Partner gewährleistet sein. Wenn man also bereits einen Publisher aufweisen kann, sinkt der Bedarf an Sicherheiten für die Investition.
  • Das Spiel selbst sollte visuell vorzeigbar sein. Eine Präsentation von ersten Animationen oder Gameplay-Elementen kann am Ende einer Besprechung oft das Ganze abrunden. Ein Game Design-Dokument hingegen wird den Investor nur selten interessieren. Ein kurzes Fact-Sheet ist hingegen hilfreich.


5. Führen Sie den Investor
In allen Fällen gilt, dass der Investor mit den computerspiel-spezifischen Abläufen und den Begrifflichkeiten vertraut gemacht werden muss. Begriffe wie Q&A, CoGs, MG, PO und vieles mehr werden teilweise schon innerhalb der Computerspiel-Branche unterschiedlich verstanden. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn ein Branchenfremder mit einem Begriff wie »Cost of Goods« nichts anzufangen weiß. Wer einem Investor also eine Kalkulation mit entsprechenden Begriffen vorlegt, darf sich nicht wundern, dass dieser mit dezenter Zurückhaltung und vielen Fragezeichen reagiert. Das sind Irritationen, die man bei der Kapitalakquise aber nicht gebrauchen kann. Daher sind entsprechende Erläuterungen zwingend erforderlich, um nicht einen frühzeitigen Interessensverlust zu riskieren.
Oft endet die Kalkulation, die der Entwickler für einen Publisher erstellt, bei den Einnahmen aus den verkauften Units. Das ist eine gute und wichtige Information, jedoch eine Information mit der der Investor zunächst nur wenig anfangen kann. Denn dieser fragt sich vielmehr: »Und was bekomme ich und wann bekomme ich es?« Man sollte daher eine Erlöskalkulation immer auf die Abrechnungszeiträume beziehen. Nur so versetzt man den Investor in die Lage, seinen Liquiditätsfluss zu betrachten und auch die relative Verzinsung seines Kapitals zu errechnen. Aber auch mit den Einnahmen aus dem Verkauf kann der Investor noch nicht viel anfangen. Vielmehr muss das Ergebnis der Kalkulation sein, welche Anteile der Investor aus den Einnahmen erhält. Man muss also die Erlösszenarien darstellen und die Rückführung der Investition für den Investor visualisieren.
Beachtet man diese Punkte, stehen die Chancen grundsätzlich nicht schlecht, dass der Investor die Gespräche fortführt und die Finanzierung näher rückt. Am Ende entscheiden natürlich immer die Qualität des Unternehmens, die Gewinnerwartungen und auch allzu oft der persönliche Draht der Beteiligten. Bereitet man sich aber nicht angemessen vor, kann die Investorensuche schon sehr schnell enden.
Dr. Benedikt Wemmer, Kai Bodensiek

 


Dr. Benedikt Wemmer
ist Rechtsanwalt bei der überörtlichen Kanzlei Brehm & v. Moers.

Dr. Benedikt Wemmer ist bei Brehm & v.Moers für den Computerspielebereich verantwortlich. Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich mit der Finanzierung von Computerspielen und Unternehmen aus der Branche, sowie der Erstellung von Produktions-, Entwicklungs- und Auswertungsverträgen. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Kai Bodensiek hat er mehrere Game-Fonds beraten. Regelmäßig doziert und publiziert Dr. Wemmer zu Themen aus dem dem Computerspielebereich.

 

 


Kai Bodensiek
ist Rechtsanwalt bei der überörtlichen Kanzlei Brehm & v. Moers.

Bei Brehm & v. Moers ist Kai Bodensiek seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig mit der Betreuung und Beratung von Publishern und Entwicklern im Online- sowie im Offline-Bereich beschäftigt. Die Tätigkeit umfasst die Finanzierung von Produktionen, Produktionsverträge sowie Produktionsbegleitung und den Vertrieb von Spielen. Darüber hinaus ist Kai Bodensiek regelmäßig im Rahmen der Producer-Studiengänge an der Games Academy tätig.
 

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